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Nach IFAA-Norm werden Adelsnamen und Adelstitel kategorisiert in zwei differenzierbare Gruppen:
Adelsname (A) = Einem adeligen Titel gleich erscheinender Name, (z.B. Markenname). Adelstitel (A+) = Ein Titel, der von einem int. Königshaus verliehen wurde und einen aktiven Status besitzt oder ein durch Geburt ererbter Familienname usw..
Adelsnamen und Adelstitel: Folgende Merkmalskombinationen sind möglich:
§ 1
Nutzung eines Adelsnamen (A) oder Adelstitels (A+) ohne meldebehördliche Eintragung: z.B. ein dem Familiennamen nachgestellter Fantasie-Adelsname = Pseudonym ohne Rechtswirkung, ggf. strafbar. siehe auch: [ Nichtadel ]
§ 2
Nutzung eines Adelsnamen (A) oder Adelstitels (A+) mit meldebehördlicher Eintragung: z.B. Familienname wurde auf Grund von Adoption oder Heirat in einen Adelsnamen gewandelt, oder eingetragener Ordens/Künstlername bei nachgewiesener künstlerischer Tätigkeit = Neuer Adel (weil Familienname / Ordensname / Künstlername)
Erläuterung der IFAA-Norm und Definition zu: ADELSNAME (A) Hier klicken Erläuterung der IFAA-Norm und Definition zu: ADELSTITEL (A+) Hier klicken Erläuterung der IFAA-Norm und Definition zu: Historischer Adel Hier klicken Erläuterung der IFAA-Norm und Definition zu: Neuer Adel Hier klicken Erläuterung der IFAA-Norm und Definition zu: Nichtadel Hier klicken
 Die IFAA-Norm ist ein rechtlich geschützter Markenname (Patent-Nr. 302008048751.8) und bezeichnet die eindeutige Klassifizierung zur Unterscheidung und Definition von Adelsnamen und Adelstiteln und die Definition des neuen Adels. Die IFAA-Norm bietet die geprüfte Grundlage für eine Begutachtung der rechtlichen Führbarkeit von Adelsnamen und Adelstiteln nach Landesgesetz und internationalem Recht. Die IFAA-Norm ist anwaltlich geprüft.
Das Recht zur Führung des Siegels “Zertifiziert nach IFAA-Norm” erhalten ausschließlich Träger von Adelsnamen, die den Grundsätzen der IFAA-Norm folgen. Dies schafft Transparenz und sichert dem Träger adeliger Namen Rechtssicherheit zu.
Zusätzlich vergibt der adelsverband.de Qualitätssiegel an Namensträger adeliger Namen und an Firmen, die Adelsnamen als Markenzeichen verwenden, wenn diese Adelsnamen nachweislich verbunden sind mit Maßnahmen zum Erhalt historischer Kulturgüter, Naturschutzprojekten und humanistischen Hilfsprojekten.
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