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Hauptstadtbüro Berlin Einstein Palais Friedrichstrasse 171 10117 Berlin
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adelsverband.de und IFAA sind Markenzeichen des Adelsverbandes IFAA Deutschland
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Erläuterungen zur rechtskonformen Führung von Adelsnamen in Deutschland nach IFAA-Norm |
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Das IFAA-Institut beurteilt die im Folgenden aufgelisteten Namen als
ADELSNAMEN (Beurteilungskennung: A):
Adelsnamen sind Namen, deren Bestandteil eines der folgenden Adelsprädikate enthält:
Tabelle entnommen aus www.wikipedia.org, durch Anklicken der blau gezeichneten Adelsprädikate gelangen Sie zur Erläuterungsseite des Quelltextes:
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Deutsch
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Latein
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Französisch
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Italienisch
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Spanisch
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Englisch
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Herzog, Herzogin
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Dux, Ducissa
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Duc, Duchesse
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Duca, Duchessa
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Duque, Duquesa
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Duke, Duchess
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Großfürst, Großfürstin
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Magnus Princeps
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Gran Príncipe, Gran Princesa
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Grand Duke, Grand Duchess
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Kurfürst, Kurfürstin
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Princeps Elector
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Principe Elettore
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Príncipe Elector
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Elector/Electoral prince
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Fürst, Fürstin
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Princeps
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Prince, Princesse
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Principe Principessa
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Príncipe Princesa
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Prince Princess
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Markgraf Markgräfin
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Marchio
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Marquis, Marquise
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Marchese, Marchesa
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Marqués, Marquesa
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Marquess/Margrave, Marchioness/Margravine
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Graf, Gräfin
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Comes, Comitissa
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Comte, Comtesse
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Conte, Contessa
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Conde, Condesa
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Earl/Count / Lord Countess
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Vizegraf, Vizegräfin
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Vicomte, Vicomtesse
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Visconte, Viscontessa
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Vizconde, Vizcondesa
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Viscount Viscountess
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Freiherr, Baron Freifrau, Baronin
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Baro
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Baron, Baronne
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Barone, Baronessa
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Barón, Baronesa
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Baron Baroness
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Ritter
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Eques
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Chevalier
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Cavaliere
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Caballero
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Knight
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Edler, Edle
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Equité/écuyer
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Nobiluomo, Nobildonna;
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Noble
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Nobleman
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Herr, Junker, Herrin
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Dominus
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Sieur, Seigneur
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Signor, Signora
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Señor, Señora
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Sir, Dame
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Abgrenzung:
Bei der Beurteilung von Adelsnamen ist es nicht erheblich, ob der Name heraldisch zu belegen ist oder in historischen Vereinsbüchern wie dem Genealogische Handbuch des deutschen Adels (GHdA – ehemals Gotha) verzeichnet ist, sondern wirksam ist lediglich, dass der Träger des Namens die Führung des Adelsnamens nachweist, z.B. durch Vorlage einer rechtskräftigen Übertragungsurkunde der Namensrechten durch den Namenseigner (z.B. Patenturkunde, Mitgliedsbescheinigung eines Künstlerverbandes bei Künstlernamen usw.) so wie zusätzlich durch Vorlage der Kopie des Personalausweises bei Trägern von Adelsnamen als Familiennamen oder ein Auszug aus dem Melderegister, der den Adelsnamen beinhaltet.
Der Nachweis adeliger Herkunft nach Beweislage durch historische Dokumente ohne Nachweis der Führung des Namens nach aktuellem Deutschen Namensrecht reicht zur Namensbewertung nicht aus. Zum Beispiel bedeutet der Verweis im Gotha auf Verwandschaft mit einem dort aufgeführten Grafen nicht das Recht zur Führung eines Adelsnamens, wenn die betroffene Person melderechtlich nicht als Graf geführt wird, der Familienname also das Prädikat “Graf” nicht enthält.
Andersherum berechtigt die melderechtliche Namensführung im Personalausweis als z.B. “Graf von Musterburg” die Führung des Namens als Adelsnamen nach IFAA-Norm und Deutschem Namensrecht, auch wenn die Person nicht im Gotha geführt ist - z.B. weil adoptiert oder angeheiratet und vom VdDA nicht anerkannt wurden.
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Den kompletten Originaltext aus der Veröffentlichung aus “DER SPIEGEL 47/1992 vom 16.11.1992, Seite 121-123 lesen Sie durch Klick auf das nebenstehende Bild.
Adel Tödlicher Anschlag
Ein Gesetzesvorhaben treibt den deutschen Adel auf die Barrikaden: "Namensklau", so die Sorge, werde "gesetzlich abgesegnet".
Deutschland steht im Begriffe, seinen Adelsleuten ihre guten Namen zu rauben, das einzige also, was ihnen noch geblieben ist. Die Gefahr erwächst den adligen Familien durch das neue Namensrecht, das im nächsten Jahr - voraussichtlich einstimmig, wie mißtrauisch anzumerken ist - verabschiedet werden wird.
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In gleicher Weise wie die Führung eines adligen Familiennamens berechtigt die Führung eines erwählten Künstlernamens, z.B. “Graf von Musterburg”, die Führung des Namens als Adelsname, da er der IFAA-Norm entspricht und zugleich nach Deutschem Recht als Pseudonym öffentlich und auch im Rechtsverkehr zu verwenden ist und auch im Melderegister des Wohnortes geführt wird.
Ein Name mit dem bloßen Namensbestandteil “von” kann nicht als Adelsname gewertet werden, da hier kein Adelsprädikat vorhanden ist. So wird nach IFAA-Norm der Name “Max von Musterburg” nicht mit der Beurteilungskennung A gewertet, sondern der Name bleibt bürgerlich prädikatiert, ist also kein Adelsname.
Es handelt sich hier also ausschließlich um Namensbeurteilungen unter Maßgabe der Bestandteile adliger Prädikate nach obenstehender Tabelle und Tabellen-Ergänzungen im Rahmen der Führbarkeit nach Deutschem Namensrecht im Melderegister.
Lesen Sie Informationen zu Adelstiteln: ... Hier klicken
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Den Adelsverband und das Institut für die Anerkennung von Adelsnachweisen ( IFAA ) erreichen Sie Dienstag und Freitag unter der Rufnummer 04251 983000 / Telefax 04251 983027 / Email info@adelsverband.de Verantwortlicher Geschäftsführer Heiko Nowak Graf von Roit / Amtsgericht Recklinghausen HRB 6018 Büroanschrift: Hinterm Holze 3 / 27333 Bücken Grafschaft Hoya / Postanschrift: Postfach 1333 / 27316 Hoya Anschrift Hauptstadtbüro Berlin: Adelsverband IFAA / Friedrichstrasse 171 / 10117 Berlin
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