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Quelle: Michael Postmann / Mathias Schindler pp. / u.A. wikipwdia.org
Der historische Adelsname war eine Herkunftsbezeichnung, bezogen auf den Familienstammsitz. Bei Orts- oder Besitzwechsel änderte man auch den Namen – so wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen. Manchmal hängte man den neuen Besitz auch als zusätzlichen Namensbestandteil an („von“ Stein „zum“ Altenstein).
Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen, während das „zu“ ein vom Besitz abhängiges Adelsprädikat blieb.
Manche Adelsgeschlechter haben auch ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Frübös, Gross, Gans, Pflugk, Stein, Schwarz), Sippennamen (Beissel, Knuth, Schilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschall, Schenk, Truchsess, Droste). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat „von“ oder „zu“ hinzugefügt (Gans zu Putlitz, Marschall von Bieberstein, Schenck zu Schweinsberg, Schenk von Stauffenberg, Droste zu Hülshoff).
Wurden später in Deutschland durch Nobilitierung aufgrund von Verdiensten auch bürgerliche zu adligen Namen (von Goethe, von Schiller usw.), behielt man im Reichsadel und in Österreich die Tradition bei, dass meist eine (Pseudo-)Ortsbezeichnung im Adelsnamen geführt werden soll (zum Beispiel Fischer von Erlach).
Der Adelsverband differenziert zwischen den neuzeitlichen Ergänzungen des Familiennamens mit Adelsnamen bzw. Adelsprädikaten durch im MRRG (Melderechtsrahmengesetz Deutschland) gegebene Optionen durch Heirat, Adoption oder die Führung von Ordens/Künstlernamen (neuer Adel) und historischen Adelsnamen, die durch Geburt (historischer Adel) ererbt sind.
Mehr Infos: [ Neuer Adel ]
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